Arten der Mitgliedschaft
Der Verein sieht drei Arten der Mitgliedschaft vor:
- Ordentliche Mitglieder: Dies ist der Standardfall. Grundsätzlich kann jede natürliche Person ordentliches Mitglied im Verein werden. Die Person erhält Stimmrecht und ist verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen sowie aktiv im Verein mitzuwirken.
- Fördermiglieder: Fördermitglieder haben kein Stimmrecht, dafür jedoch außer der Zahlung des Beitrags auch keine Pflichten. Juristische Personen können Fördermitglied sein.
- Ehrenmitglieder: Haben keine Rechte und Pflichten und werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag hängt vom Studierendenstatus ab.
- Studierende zahlen 4€ pro Jahr
- Alle anderen zahlen 20€ pro Jahr