Mitgliedschaft


Arten der Mitgliedschaft

Der Verein sieht drei Arten der Mitgliedschaft vor:

  • Ordentliche Mitglieder: Dies ist der Standardfall. Grundsätzlich kann jede natürliche Person ordentliches Mitglied im Verein werden. Die Person erhält Stimmrecht und ist verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen sowie aktiv im Verein mitzuwirken.
  • Fördermiglieder: Fördermitglieder haben kein Stimmrecht, dafür jedoch außer der Zahlung des Beitrags auch keine Pflichten. Juristische Personen können Fördermitglied sein.
  • Ehrenmitglieder: Haben keine Rechte und Pflichten und werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag hängt vom Studierendenstatus ab.

  • Studierende zahlen 4€ pro Jahr
  • Alle anderen zahlen 20€ pro Jahr

Formulare